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Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Solidarische Haftung nur bei positivem Liquidationsergebnis

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die ESTV stellt sich auf den Standpunkt, der Sachwalter hafte bereits ab dem Zeitpunkt seiner Einsetzung solidarisch. Das BGr ist jedoch der Meinung, dass es im vorliegenden Fall für eine Haftung an einem positiven Liquidationsergebnis fehlt. Der während der Liquidationsphase erzielte Erlös vermag die Schulden nicht zu decken. Der Sachwalter haftet somit nicht solidarisch. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 28.05.2021

Weiterverrechnung an nahestehende Personen

Rechtsprechung
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A-2430/2019

Die A AG hat ein Neubauprojekt inklusive der Nachberechnung bereits durchgeführter Leistungen an ihre Tochtergesellschaft E AG veräussert. Strittig ist, ob die A AG der E AG die Leistungen in voller Höhe und mit dem korrekten MWST-Satz nachverrechnet hat. Leistungen an nahestehende Personen müssen grundsätzlich einem Drittvergleich standhalten. Die ESTV verneinte den Drittvergleich und erhöhte in der Folge die Entgelte um 5 %. Das BVGr vertritt teilweise eine andere Meinung und heisst die Beschwerde mehrheitlich gut.
iusNet StR 11.05.2021

Einfuhr von Kunstwerken

Rechtsprechung
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2C_742/2020

Das BGer hatte zu prüfen, ob das Verlagerungsverfahren beim Import von Kunstwerken zu Recht in Anspruch genommen wurde. In anderen Worten stellte sich lediglich die Frage, ob das Verkaufskommissionsverhältnis, welches die vom Beschwerdeführer beherrschte Gesellschaft und die Galerie eingingen, simuliert war. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 30.03.2021

Steuernachfolge bei Übernahme eines Unternehmens

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Übernehmerin hat mit der Übertragerin einen Kaufvertrag geschlossen, in dessen Rahmen der Taxibetrieb überführt wurde. Bei der Übertragung des Taxibetriebs hat es sich offenkundig um ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Gesellschaften gehandelt, die ihrerseits von nahestehenden Personen (Vater und Tochter) gehalten werden. Die Übernehmerin hat mit der Übertragerin einen Kaufvertrag geschlossen, in dessen Rahmen der Taxibetrieb überführt wurde. Das BGer bestätigte die Auffassung der ESTV, dass die Übernehmerin als Steuernachfolgerin in die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen eingetreten sei. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 24.02.2021

Leistungen zwischen eng verbundenen Personen

Rechtsprechung
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Die ESTV erliess für ihre Nachforderung eine begründete Verfügung und führte aus, dass die A GmbH Leistungen an die eng verbundenen D GmbH und E GmbH erbrachte, da diese beiden Gesellschaften ohne Personal und Mobilien ihre Geschäftstätigkeiten nicht erbringen könnten. Sie berechnete den für eng verbundene Personen anwendbaren Drittpreis auf den von der D GmbH und der E GmbH ausgewiesenen Umsätzen abzüglich einer Gewinnmarge von 10 %. Bei der Berechnung der Steuer wandte sie den Saldosteuersatz von 6.1 % an.
iusNet StR 28.01.2021

Befreiung von der Einfuhrsteuer bei Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag

Rechtsprechung
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Die steuerpflichtige A AG hat Sitz in B/SG, unweit der Grenze zu Österreich, bezweckt den Handel mit Brillen und Kontaktlinsen. Da sie sich gegenüber der grenznahen Konkurrenz benachteiligt fühlte, teilte sie der ESTV mit, sie werde auf das Einkassieren der MWST bis zu einem Einkaufsbetrag von CHF 300.-- verzichten, um die Ungleichbehandlung des heimischen Gewerbes zu beseitigen. Für die "Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag" ist eine Steuerbefreiung vorgesehen, nicht aber für die Inlandsteuer. Die nacherhobene Steuer von 7.7% bleibt damit geschuldet.
iusNet StR 25.01.2021

Mehrwertsteuer - Subvention oder Einlage

Rechtsprechung
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Die Kongresshaus-Stiftung Zürich erhielt für die Bereitstellung und den Betrieb des Kongress- und Konzertgebäudes ein unverzinsliches Dotationskapital von der Stadt Zürich. Sie übernahm zudem das Baurecht für das Kongress- und Tonhallgebäude und zahlte jährlich symbolisch CHF 1'000. Die ESTV von Subventionen aus, die eine anteilsmässige Vorsteuerabzugskürzung bewirken, wohingegen die Stiftung eine Einlage geltend macht. Das BGr qualifiziert das Dotationskapital als eine Einlage und heisst die Beschwerde teilweise gut.
iusNet StR 21.12.2020

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