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Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Zollabgaben

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

2C_219/2019

Die Beschwerdeführerin importierte 86 Kunstwerke im Verlagerungsverfahren über eine Galerie mehrwertsteuerfrei in die Schweiz. Der Einfuhr der Kunstwerke lag ein standardisiertes, aufgesetztes, nicht zur Umsetzung beabsichtigtes Kommissionsgeschäft zwischen dem Beschwerdeführer und der Galerie zugrunde. Keines der 86 Kunstwerke wurde zwischen 2008 und 2013 verkauft. Demzufolge hätten die Kunstwerke angemeldet, zur Einfuhr verzollt und die Steuer erhoben werden müssen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 29.06.2020

Selbständige versus unselbständige Tätigkeit

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die ESTV stellte bei einer Mehrwertsteuerkontrolle bei einem Erotikclub u.a. fest, dass die Gäste eine Eintrittsgebühr bezahlen, welche die Nutzung des Wellnessbereichs, den Zugang zu Shows und erotischen Tanzdarbietungen sowie den Konsum von Getränken und Snacks ermöglicht. Die sich im Club aufhaltenden Damen erbringen gegen zusätzliche Bezahlung erotische Dienstleistungen. Die ESTV rechnet diese nicht verbuchten Umsätze der Clubbetreiberin auf.
iusNet StR 25.05.2020

Vorsteuerabzugskorrekturen aufgrund gemischter Verwendung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin betrieb mehrere Hotels in der Schweiz, die auf einheitlichem Club-Konzept basierten. Im Winter boten die Hotels ihren Gästen Pauschalarrangements an, welche insbesondere auch Skiunterricht beinhalteten. Die ESTV korrigierte bezüglich Aufwänden auf den Konten «Wäscherei, Reinigung, Gebäude- und Mobiliarunterhalt», «Skilift» und «Fahr-/Liftfahrkarten Veranstaltungen» den Vorsteuerabzug aufgrund gemischter Verwendung. Nach nur teilweiser Gutheissung der Einsprachen bei der ESTV erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde ans BVGr.
iusNet StR 24.04.2020

Möglichkeit der rückwirkenden Gruppenbesteuerung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerinnen – zwei inländische Tochtergesellschaften eines weltweiten Konzerns im Bereich der Erst- und Rückversicherung – stellten bei der ESTV ein Gesuch um rückwirkende Gruppenbesteuerung. Die ESTV lehnte den Antrag in Bezug auf die Rückwirkung ab, stimmte jedoch der Gruppenbesteuerung für die folgende Steuerperiode zu. Gegen die abgelehnte Rückwirkung erhoben die Beschwerdeführerinnen Einsprache bei der ESTV, welche abgewiesen wurde. Nachdem die Beschwerde an das BVGr erneut abgewiesen wurde, gelangten die Beschwerdeführerinnen an das BGr. Die Beschwerde wurde schliesslich gutgeheissen.
iusNet StR 17.04.2020

Abgrenzung zu steuerbaren Leistungen mit Unterhaltungs-/Vergnügungscharakter

Kommentierung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdegegnerin betreibt seit vielen Jahren eine Karateschule. Neben Kickboxkursen für Kinder und Erwachsene bietet sie auch Fitness- und Wellnessdienstleistungen an. Während die ESTV die Kickboxkurse für Kinder als von der Mehrwertsteuer ausgenommene Dienstleistungen betrachtete, war sie der Meinung, dass bei den Kickboxkursen für Erwachsene keine von der Mehrwertsteuer ausgenommene Bildungsleistungen vorliege, da die Wissensvermittlung nicht das primär verfolgte Ziel sei und kein vordefiniertes Lernziel bestehe. Das BGr bestätigt diese Auffassung.
Florian Hanslik
iusNet StR 29.03.2020

Kickboxkurse gehören nicht zu den ausgenommenen Bildungsleistungen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdegegnerin bietet in ihrer Karateschule neben Kickboxkursen für Kinder und Erwachsene auch Fitness- und Wellnessdienstleistungen an. Während die ESTV die Kickboxkurse für Kinder als von der Mehrwertsteuer ausgenommene Dienstleistungen erachtet, verneint sei eine Ausnahme von der Mehrwertsteuer bei ebensolchen Kursen für Erwachsene, da primäres Ziel nicht die Wissensvermittlung sei und kein zudem kein Lernziel definiert wurde. Das BGr bestätigt diese Auffassung.
iusNet StR 29.03.2020

Erleichterte Einfuhr mit Unterstellungserklärung Ausland

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin mit Sitz in Deutschland fertigt Poster für ihre Kunden an und schickt sie ihnen per Post zu. Sie ist sowohl im schweizerischen Mehrwertsteuerregister eingetragen als auch im Besitz einer Bewilligung der ESTV, Zollanmeldungen für Einfuhren in die Schweiz im eigenen Namen vorzunehmen. Bei einer Mehrwertsteuerkontrolle stellte die ESTV fest, dass die MWSt auf den Rechnungen an die Kunden in die Schweiz ausgewiesen, jedoch nicht abgeführt wurde. Die ESTV forderte die MWSt ein. Das BGr heisst die Beschwerde gut.
iusNet StR 27.03.2020

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