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Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Wann ist eine Verfügung "zugestellt"?

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Bei Verfahren mit Versand per A-Post-Plus beginnt die Rechtsmittelfrist zu laufen, wenn die Sendung in das Postfach oder in den Briefkasten des Empfängers gelegt wird. Die Verfügung verblieb einzig deshalb im Postgebäude, weil die Rechtsvertretung auf eine samstägliche Zustellung verzichtet hatte. Der Fristenlauf konnte somit bereits am Sonntag einsetzen; die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 25.08.2020

Optierung bei Vermietungen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

2C_465/2020

Grundsätzlich sind Umsätze aus Vermietung von Liegenschaften von der MWST ausgenommen. Auf diesen Umsätzen kann aber optiert werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In den überprüften Steuerperioden 2010 bis 2014 war ein «offener Ausweis» der Steuer unerlässlich. Die Beschwerde wurde abgewiesen, da die Steuer nicht ausreichend ausgewiesen wurde.
iusNet StR 25.08.2020

Unternehmerische Tätigkeit

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-5601/2019

Die Beschwerdeführerin nahm Industrie- und Edelmetallabfälle entgegen und leitete diese zur Verarbeitung an eine Konzerngesellschaft weiter. Der Umfang und Bestand der Lieferungen wurde auf einem (Edelmetall-)Konto gutgeschrieben. Die ESTV war der Meinung, dass es sich hierbei um steuerbare Transaktionen handelte. Die Beschwerde der Steuerpflichtigen wird gutgeheissen.
iusNet StR 30.06.2020

Zollabgaben

Rechtsprechung
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2C_219/2019

Kunstwerke wurden im Rahmen des Verlagerungsverfahren mehrwertsteuerfrei über eine Galerie in die Schweiz importiert. Anschliessend wurden diesen in den Liegenschaften des Beschwerdeführers oder in einem Schweizer Hotel ausgestellt. Das Verlagerungsverfahren setzt voraus, dass die beantragende Bewilligungsinhaberin auch rechtmässige Importeurin der eingeführten Kunstwerke sei. Dies lag im vorliegenden Fall nicht vor; die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 29.06.2020

Selbständige versus unselbständige Tätigkeit

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Betreiberin eines Erotikclubs war der Meinung, dass die bei ihr arbeitenden Damen selbständig Erwerbend sind. Die ESTV rechnet diese Leistungen allerdings der Clubbetreiberin zu. Sie schätzte die Clubbetreiberin nach pflichtgemässem Ermessen ein trug sie rückwirkend auf den 1. Oktober 2013 in das Register der Mehrwertsteuerpflichtigen ein.
iusNet StR 25.05.2020

Vorsteuerabzugskorrekturen aufgrund gemischter Verwendung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin betrieb mehrere Hotels in der Schweiz unter einheitlichem Club-Konzept. Die Hotels boten ihren Gästen Pauschalarrangements (Aufenthalt, Verpflegung, Skiunterricht) an. Die ESTV nahm auf diversen Aufwendungen Vorsteuerabzugskorrekturen aufgrund gemischter Verwendung vor, wogegen die Beschwerdeführerin Einsprachen bei der ESTV und anschliessend Beschwerde ans BVGr erhob.
iusNet StR 24.04.2020

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