Handel mit eigenen Aktien als Kapitaleinlage
Handel mit eigenen Aktien als Kapitaleinlage
Handel mit eigenen Aktien als Kapitaleinlage
Die Steuerpflichtige ist seit 2008 mehrwertsteuerlich registriert und bezweckt die Beteiligung an sowie den Erwerb und die Gründung von Unternehmen. Im hier relevanten Zeitraum hielt sie die Aktien mehrerer operativ tätiger Gesellschaften. Anlässlich einer Kontrolle im Jahr 2017 stellte die ESTV fest, dass in den Steuerperioden 2012 bis 2015 Vorsteuerabzüge auf Eingangsleistungen vorgenommen wurden, die im Zusammenhang mit dem Verkauf eigener Aktien standen. Die ESTV kam zum Schluss, dass die Steuerpflichtige mit dem Verkauf eigener Aktien von der MWSt ausgenommene Umsätze erzielt hat, weshalb kein Anspruch auf Abzug der damit zusammenhängenden Vorsteuern besteht. Sie forderte daher von der Steuerpflichtigen für die Steuerperioden 2012 bis 2015 unter dem Titel Vorsteuerabzugskorrekturen einen Betrag von über CHF 402'774.-- zzgl. Verzugszinsen zurück.
Die Steuerpflichtige verlangte den Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung. Dagegen erhob sie Einsprache. Im August 2018 forderte die ESTV die Steuerpflichtige auf, ihr für die Steuerperioden 2012 bis 2015 weitere Unterlagen, so insbesondere die Geschäftsberichte, Kaufverträge über den Verkauf von (sog. originären) eigenen...
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