Streitig und zu prüfen sind die mehrwertsteuerrechtlichen Folgen eines Investitionsbeitrags, den der Kanton Zürich zulasten des Lotteriefonds des Kantons Zürich und zugunsten der Mehrheitsaktionärin ausgerichtet hat. Das Bundesgericht prüft, ob es sich hierbei um eine vorsteuerneutrale Spende oder um eine Subvention mit Vorsteuerkürzung handelt.