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Factoring und Nutzungsänderung

Factoring und Nutzungsänderung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

Factoring und Nutzungsänderung

Die Steuerpflichtige ist seit dem 1. Januar 1995 im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen bei der ESTV eingetragen. Bei einer im Jahr 2015 durchgeführten Kontrolle machte die ESTV eine Steuernachforderung zuzüglich Verzugszins geltend. Dies ist gemäss Einschätzungsmitteilung insbesondere aufgrund folgender Positionen zurückzuführen:

  • Privatanteil an Fahrzeugkosten
  • Umsatzdifferenzen zwischen den Erträgen laut Buchhaltung und der Deklaration der Steuerpflichtigen
  • Vorsteuerkorrekturen infolge gemischter Verwendung
  • Vorsteuerkorrekturen infolge Nutzungsänderung.

Die Steuerpflichtige beantrage mit Einsprache im Jahr 2017, die Verfügung der ESTV aufzuheben. In einem an die Steuerpflichtige gerichteten Schreiben erklärte die ESTV, sie habe zwischenzeitlich die Einsprache sowie „nochmals die Aufrechnungen und Vorsteuerkorrekturen“ prüfen können. Dabei habe sie festgestellt, dass sie fälschlicher Weise die Vorsteuern auf den nicht deklarierten Dienstleistungsbezügen aus dem Ausland sowie die über das Vorsteuerkonto (Minus) verbuchte und deklarierte nachträgliche Verrechnung der MWST auf Kommissionen nicht als geltend gemachte...

iusNet StR 27.05.2019

 

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