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Vorsteuerkorrektur

Vorsteuerkorrektur bei einer gemeinnützigen Stiftung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Stiftung, verfügt über einen unternehmerischen Bereich und ist daher der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt. Umstritten war hingegen, ob sie neben diesem unternehmerischen auch einen nicht unternehmerischen Bereich unterhält, so dass der von ihr geltend gemachte Vorsteuerabzug zu korrigieren ist. Das BVGr hält fest, dass die Stiftung ihre Leistungen im karitativen Bereich ohne Gegenleistung erbringt. Entsprechend sind die geltend gemachten Vorsteuern zu korrigieren.
iusNet StR 28.03.2022

Factoring und Nutzungsänderung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin erbrachte im Rahmen des Ankaufes von Forderungen («echtes Factoring») steuerausgenommene Leistungen, die eine Vorsteuerkorrektur zur Folge hatten. Umstritten war, ob die ESTV die für die streitbetroffenen Steuerforderungen massgebenden Umsätze richtig qualifiziert. Zudem wurde vom BVGr weiterhin evaluiert, ob die vorinstanzliche Vorsteuerkorrektur richtig vorgenommen wurde. Der Beschwerdeführerin gelingt es nicht nachzuweisen, dass die von der ESTV vorgenommene Vorsteuerkorrektur offensichtlich nicht sachgerecht ist. Die Beschwerde wird letztendlich abgewiesen.
iusNet StR 27.05.2019