Vorsteuerkorrektur bei einer gemeinnützigen Stiftung
Vorsteuerkorrektur bei einer gemeinnützigen Stiftung
Vorsteuerkorrektur bei einer gemeinnützigen Stiftung
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Stiftung, die seit 2005 mehrwertsteuerlich registriert ist. Ihr Zweck besteht gemäss den eingereichten Stiftungsstatuten hauptsächlich in der Unterstützung der Arbeit der Kirche und von Entwicklungsprojekten zugunsten wirtschaftlich und sozial benachteiligter Menschen weltweit. Im Rahmen einer MWST Kontrolle im Jahr 2018 machte die ESTV eine Vorsteuerkorrektur aufgrund nicht unternehmerischer Tätigkeit sowie wegen Erhalt von Subventionen geltend. Die Beschwerdeführerin bestritt die Verfügung, es sei inkorrekt, dass ihre Tätigkeit in einen unternehmerischen und einen nicht unternehmerischen Bereich aufgeteilt werden kann; Spenden dürfen nicht zu einer Vorsteuerkürzung führen. Die Beschwerdeführerin ist der Meinung, dass ihre Tätigkeiten dermassen eng miteinander verstrickt sind, dass eine Unterteilung in einen unternehmerischen und einen nicht unternehmerischen Bereich nicht möglich ist (E 3.1.1).
Unbestritten und dem Zweck der Beschwerdeführerin zu entnehmen ist, dass es sich bei ihr um eine gemeinnützige Stiftung mit karitativer Zielsetzung handelt. Ihre Haupttätigkeit ist denn auch diesem Zweck gewidmet. Die...
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