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Kapitaleinlage

Handel mit eigenen Aktien als Kapitaleinlage

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-7028_2018

Rechtlich geht es um die Frage, ob die Beschwerdeführerin die im Zusammenhang mit dem Verkauf eigener Aktien angefallenen Vorsteuern zu Recht abgezogen hat oder nicht. Zu entscheiden ist, ob die Beschwerdeführerin durch den Verkauf eigener Aktien entsprechend der vorinstanzlichen Auffassung einen von der Steuer ausgenommenen Umsatz erzielt hat oder ob das anlässlich der Veräusserung der eigenen Aktien erzielte Kaufentgelt eine Kapitaleinlage in ein Unternehmen darstellt. Das BVGer ist der Meinung, dass mehrwertsteuerlich von einem Finanzierungsvorgang, d.h. einer Einlage nach Art. 18 Abs. 2 Bst. e MWSTG, auszugehen ist.
iusNet StR 30.11.2020