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Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer - Steuerumgehung bei einer Flugzeugvermietung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin schloss als Eigentümerin eines Flugzeugs mit der C ein «Operations Mangement Agreement» ab. Das «Operations Mangement Agreement» sah den Betrieb des Flugzeugs durch die C vor und räumte dieser die Möglichkeit ein, das Flugzeug zur Durchführung von Flügen mit Dritten zu mieten. Allerdings stand der Beschwerdeführerin ein jederzeitiges Vorrangrecht für die Nutzung des Flugzeugs zu. Die ESTV sah darin eine teilweise Steuerumgehung, welche vom BVGr bestätigt wurde. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 24.09.2019

Steuerbefreite Einfuhr von staatlich geprägten Goldmünzen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
A importierte in den Jahren 2012 bis 2016 Goldmünzen (Dukaten und Medaillen). Dabei machte er die für Goldmünzen normierte Befreiung geltend. Die Zollstelle St. Margrethen stellte zunächst die entsprechenden Veranlagungsverfügungen aus, kam jedoch danach zum Schluss, dass Einfuhrsteuern zu erheben sind. Das BVGr wies die im Rahmen einer Beschwerde an die Oberzolldirektion zur weiteren Abklärung sowie einem neuen Entscheid zurück. Dagegen erhebt A Beschwerde beim BGr. Strittig ist insbesondere die Frage, ob Dukaten der Zolltarifnummer 7118.9010 einer Steuerbefreiung unterliegen, auch wenn diese nie ein gesetzliches Zahlungsmittel waren.
iusNet StR 24.09.2019

Abgrenzung von steuerbaren und ausgenommenen Umsätze im Bildungsbereich

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die ESTV war der Meinung, dass Umsätze aus dem Anbieten von Kursen im Bereich «Pole-Dance» als steuerbare Leistungen im mehrwertsteuerlichen Sinn zu qualifizieren seien. Das BVGr hielt jedoch fest, dass eine von der Steuer ausgenommene Bildungsleistung vorliege, da im Kursangebot das gemäss Rechtsprechung und Verwaltungspraxis erforderliche Lernen einer sportlichen Disziplin im Vordergrund stehe sowie das Kriterium des «Kurses» in geradezu typischer Weise erfüllt sei. Die Beschwerde wurde gutgeheissen.
iusNet StR 02.09.2019

Vermittlungsleistungen im Finanzsektor

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdegegnerin verpflichtet sich gegenüber ihren Geschäftspartnern als Intermediärin, potenzielle Geschäftspartner für ihre Kunden zu suchen; die interessiert sind, mit dem jeweiligen Kooperationspartner einen Vertrag über den Kauf von Wertschriften einzugehen. Dabei verhandelt die Intermediärin den jeweiligen Kaufvertrag. Die Beschwerdeführerin beantragte eine Eintragung ins MWST Register, welche von der ESTV verweigert wurde, da die ESTV die Ansicht vertrat, dass es sich hierbei um von der MWST ausgenommene Umsätze handelt. Diese Auffassung wurde vom BGr bestätigt.
iusNet StR 02.09.2019

Überprüfung der Verwaltungsverordnung der ESTV hinsichtlich der Ausnahme von Umsätzen aus dem Verkauf von Emissionsminderungszertifikaten

Kommentierung
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Mittels Verfügung an die Steuerpflichtige, hielt die ESTV fest, dass Umsätze aus dem Verkauf von Emissionsminderungszertifikaten von der Steuer ausgenommen wären. Umstritten war, ob diese Ansicht der ESTV bundesrechtskonform war. Das BVGer nahm eine Überprüfung dieser Verwaltungspraxis vor und hiess die Beschwerde gut. Die daraufhin von der ESTV erhobene Beschwerde ans BGer wurde abgewiesen. Das BGer hielt übereinstimmend mit dem BVGer fest, dass entgegen der Ansicht der ESTV Emissionsminderungszertifikate nicht als "Wertrechte" gelten und somit ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliege.
Florian Hanslik
iusNet StR 29.07.2019

Mehrwertsteuerliche Behandlung von Emissionszertifikaten

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die ESTV entschied, dass Umsätze aus dem Verkauf von Emissionsminderungszertifikaten von der Steuer ausgenommen sind. Das BVGr nahm eine Überprüfung dieser Verwaltungspraxis vor und hiess eine Beschwerde gut. Das BGer wies die von der ESTV erhobene Beschwerde ab und stellte übereinstimmend mit dem BVGr fest, dass entgegen der Ansicht der ESTV Emissionsminderungszertifikate "Wertrechte" sind und somit ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliege.
iusNet StR 29.07.2019

Fristverlängerungsmöglichkeiten bei einem Transitverfahren

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin eröffnete ein nationales Transitverfahren. Nachdem die Waren von der zugelassenen Empfängerin empfangen wurden, verstrich die Frist zum ordnungsgemässen Abschluss des Transitverfahrens. Wenige Tage danach ersuchte die Empfängerin am Schalter der Bestimmungszollstelle um nachträglichen Abschluss des Transitverfahrens, welcher abgewiesen wurde. Dagegen wurde Beschwerde erhoben mit der Begründung, dass u.a. das Fristverlängerungsgesuch wegen eines unüberwindbaren Hindernisses (niedriger Wasserstand) verhindert wurde. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 22.07.2019

Einfuhrabgaben bei Privatfahrzeugen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-4510/2018

Die Beschwerdeführerin wurde von einer Patrouille der KaPo in Zürich kontrolliert, während sie mit einem Porsche des Typs Macan S unterwegs war. Die Beschwerdeführerin ist deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz. Das Auto ist auf ein in Deutschland ansässiges Unternehmen registriert. Da das Fahrzeug nicht ordnungsgemäss in die Schweiz eingeführt wurde, fielen Einfuhrabgaben an, welche von der Beschwerdeführerin bestritten wurden. Als Gründe für die Beschwerde führte sie eine inkorrekte deutsche Übersetzung des Istanbul Übereinkommens an sowie die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 21.06.2019

Ausgenommene Leistungen mit Ausbildungszwecken

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-5966/2018

Die Beschwerdeführerin betreibt seit mehreren Jahren eine Karateschule. Das Dienstleistungsangebot umfasst nicht nur den Unterricht für Erwachsene und Kinder, sondern auch Fitness und Wellnessangebote. Die ESTV forderte das Unternehmen auf, den Fragebogen zur Abklärung der MWST-Pflicht auszufüllen und einzureichen. Die ESTV war der Meinung, dass die Unterrichtstätigkeit nicht ein von der MWST ausgenommener Umsatz war und trug das Unternehmen rückwirkend per 2008 in das Register der Steuerpflichtigen ein.
iusNet StR 20.06.2019

Sachgerechte Berechnung einer Vorsteuerkorrektur

Kommentierung
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Die Beschwerdeführerin erbrachte im Rahmen des Ankaufes von Forderungen («echtes Factoring») steuerausgenommene Leistungen, die eine Vorsteuerabzugskorrektur zur Folge hatten. Umstritten war, ob die ESTV die für die streitbetroffenen Steuerforderungen massgebenden Umsätze richtig qualifiziert. Zudem wurde vom BVGr evaluiert, ob die vorinstanzliche Vorsteuerabzugskorrektur richtig vorgenommen und die Eigenverbrauchsbesteuerung infolge Nutzungsänderung richtig berechnet wurde. Der Beschwerdeführerin gelingt es nicht nachzuweisen, dass die von der ESTV vorgenommene Vorsteuerkorrektur offensichtlich nicht sachgerecht ist. Die Beschwerde wird letztendlich abgewiesen.
Florian Hanslik
iusNet StR 28.05.2019

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