Steuerbefreite Einfuhr von staatlich geprägten Goldmünzen
Steuerbefreite Einfuhr von staatlich geprägten Goldmünzen
Steuerbefreite Einfuhr von staatlich geprägten Goldmünzen
A meldete zwischen 2012 und 2016 insgesamt 14 Sendungen Goldmünzen im Wert von ca. CHF 4.68 Millionen zur definitiven Einfuhrveranlagung an und beantragte die Befreiung von der Einfuhrsteuer. Nachdem die Zollstelle bei den genannten Sendungen nachträgliche Kontrollen durchgeführt hatte, kam sie zum Schluss, dass in den Sendungen nicht bloss Golddukaten, sondern auch 21 Goldbeschläge, 4 Goldmedaillen und 2 Sonderprägungen enthalten waren, wofür zu Unrecht die Steuerbefreiung erwirkt worden war, da es sich dabei zu keiner Zeit um gesetzliche Zahlungsmittel gehandelt habe. Die zuständige Zollkreisdirektion forderte daraufhin Einfuhrsteuer von CHF 96'414 (inkl. Verzugszins) nach.
A hielt weiterhin an seiner Auffassung fest und argumentierte, dass es sich bei Münzen aus Gold nicht um gesetzliche Zahlungsmittel handeln müsse, damit diese von der Einfuhrsteuer befreit seien. In der Folge wurde durch die Zollkreisdirektion ein Numismik-Experte beigezogen, welcher ein Gutachten erstellte. Dieses Gutachten hielt fest, dass es sich bei den Dukaten um einst offizielles, gängiges Geld handelte, während bei den Goldbeschlägen die Zuweisung Interpretationssache sei. Die Medaillen...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.