iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Münzwert

Steuerbefreite Einfuhr von staatlich geprägten Goldmünzen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
A importierte in den Jahren 2012 bis 2016 Goldmünzen (Dukaten und Medaillen). Dabei machte er die für Goldmünzen normierte Befreiung geltend. Die Zollstelle St. Margrethen stellte zunächst die entsprechenden Veranlagungsverfügungen aus, kam jedoch danach zum Schluss, dass Einfuhrsteuern zu erheben sind. Das BVGr wies die im Rahmen einer Beschwerde an die Oberzolldirektion zur weiteren Abklärung sowie einem neuen Entscheid zurück. Dagegen erhebt A Beschwerde beim BGr. Strittig ist insbesondere die Frage, ob Dukaten der Zolltarifnummer 7118.9010 einer Steuerbefreiung unterliegen, auch wenn diese nie ein gesetzliches Zahlungsmittel waren.
iusNet StR 24.09.2019