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gesetzliche Zahlungsmittel

Steuerbefreite Einfuhr von staatlich geprägten Goldmünzen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
A beantragt, dass von ihm importierten Dukaten von der Einfuhrsteuer befreit sind. Das BGr ging dabei der Frage nach, ob Dukaten der Zolltarifnummer 711.9010 steuerbefreit sind, auch wenn sie nie als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet worden sind.
iusNet StR 24.09.2019