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Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Voraussetzungen für einen eigenständigen Marktauftritt

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Im vorliegenden Fall war strittig, ob die in den Räumlichkeiten einer Apotheke von Therapeuten erzielten Umsätze im mehrwertsteuerrechtlichen Sinne der Apotheke als abgabepflichtige zuzuordnen sind. Für das BVGr überwiegen die Indizien, die gegen eine Qualifikation der Therapeuten als eigenständige Mehrwertsteuersubjekte sprachen. Die Steuerpflicht der Beschwerdeführerin erstrecke sich auch auf die von den einzelnen Therapeuten im Therapiezentrum erzielten Umsätze. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 23.09.2021

Zustellnachweis - Wann beginnt die Frist zur Einreichung der Beschwerde

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin macht in Bezug auf die Frage der Fristwahrung im Wesentlichen geltend, dass die Sendung ihrem Vertreter an einem Samstag zugestellt worden ist. Nach BVGr beginnt die Beschwerdefrist bei einer A-Post Plus-Sendung am Tag nach Hinterlegung der Sendung zu laufen und und zwar auch dann, wenn die Sendung an einem Samstag im Postfach des Verfügungsadressaten oder dessen Rechtsvertreter abgelegt wird. Auf die verspätete Einsprache wird zurecht nicht eingetreten.
iusNet StR 26.08.2021

Versicherungsleistungen

Kommentierung
Mehrwertsteuer
Das BGr untersucht, ob neben der Verletzung des Beschleunigungsgebots der Bezug der strittigen Dienstleistungen grundsätzlich unter die Mehrwertsteuer bzw. Bezugssteuer fiel. Zudem musste festgestellt werden, ob es sich um steuerausgenommene Leistungen handelte. Das BGer kommt zum Schluss, dass das Beschleunigungsgebot vorliegend nicht verletzt wurde, da zahlreiche komplexe Sachverhalts- und Rechtsfragen geklärt werden mussten. Sodann unterläge der Dienstleistungsbezug der Beschwerdeführerin der Bezugssteuer und eine Steuerausnahme sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Festsetzungsverjährung der Steuerforderung für die Steuerperiode 2010 sei die Beschwerde jedoch insoweit teilweise gutzuheissen.
Florian Hanslik

Gefälschte Rechnungen und undurchsichtige Lieferströme

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Streitig ist, ob aufgrund von gefälschten Rechnungen und darauf enthaltener unzutreffenden Ursprungserklärungen, sowie mittels Aufteilung der für einen einzigen Empfänger bestimmten Sendungen auf verschiedene Empfänger, die zollfreie Einfuhr erwirkt und dadurch Zollabgaben sowie Mehrwertsteuern hinterzogen wurden. Die Zolldirektion hat berechtigterweise Zweifel an der Echtheit der Erklärungen auf der Rechnung. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 26.07.2021

Vermittlungsleistungen von Versicherungen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Das BGr prüft die Verletzung des Beschleunigungsgebot und kommt zum Schluss, dass sich zahlreiche komplexe Sachverhalts- und Rechtsfragen stellten, welche einen erhöhten Abklärungsaufwand auslösen, weshalb keine Verletzung vorliege. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Festsetzungsverjährung der Steuerforderung für die Steuerperiode 2010 ist die Beschwerde jedoch insoweit teilweise gutzuheissen.
iusNet StR 26.07.2021

Dienstleistungen und deren Leistungsempfänger

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Das BGer überprüft die strittige Frage der mehrwertsteuerlichen Qualifikation diverser durch die Flughafen Zürich AG in Rechnung gestellter "Gebühren". Die Frage, wer im Sinne der massgeblichen Rechtsbestimmungen als «Leistungsempfänger» der durch den Flughafen dargebrachten Dienstleistungen zu verstehen ist, konnte nicht abschliessend beurteilt werden. Es ist deshalb bundesrechtskonform, wenn die Vorinstanz den Sachverhalt als unzureichend festgestellt einstuft und die Sache zu ergänzender Abklärung an die ESTV zurückweist.
iusNet StR 28.06.2021

Steuerumgehung bei Eigennutzung eines Flugzeuges durch den Aktionären

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Strittig war, ob die ESTV hinsichtlich der privaten Nutzung eines Flugzeugs durch den wirtschaftlich Berechtigten zu Recht von einer teilweisen Steuerumgehung ausgegangen ist. Das BVGr kam zum Schluss, dass die Vorinstanz eine Steuerumgehung zu Recht bejahte, indem sie von einem teilweisen Durchgriff ausgegangen ist.
iusNet StR 21.06.2021

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