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Bezugsteuer

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Die A ist aus der internationalen Fusion zwischen einer tschechischen und einer slowakischen juristischen Person hervorgegangen und wurde am 29. August 2006 in das Handelsregister des Fürstentums Liechtensteins eingetragen. Ihr statutarischer Sitz befindet sich im FL. Wirtschaftlich berechtigt an der A und gleichzeitig deren Präsident des Verwaltungsrates mit Einzelzeichnungsrecht war in den hier interessierenden Steuerperioden 2014 bis 2017 B (nachfolgend: der Verwaltungsratspräsident). Im November 2013 veräusserte und zedierte die A eine offene Forderung an ihren Verwaltungsratspräsidenten. Dieser verkaufte und zedierte die Forderung kurz darauf an den C Trust. Der Trust war am 12. Oktober 2011 als sog. eingetragene Treuhänderschaft in das Handelsregister des FL eingetragen worden und hat seither dort auch seinen Sitz.

Am 2. Oktober 2019 unterzog die Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein (LSTV) die A zu den Steuerperioden 2014 bis und mit 2017 einer Mehrwertsteuerkontrolle. Nach Korrespondenzen erliess die LSTV am 22. November 2019 eine Verfügung. Darin legte sie fest, dass die A ins Register der Mehrwertsteuerpflichtigen einzutragen sei; dies aufgrund der von...

iusNet StR 24.08.2022

 

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