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Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Einfuhrabgaben

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-4140/2021

Im vorliegenden Fall ist strittig, ob der Beschwerdeführer antike Objekte offensichtlich römischen Ursprungs – datiert auf das 1. Jhd. vor bzw. nach Chr. – in die Schweiz eingeführt hat. Der Beschwerdeführer behauptet, er habe diese Objekte im Jahr 2007 in der Schweiz gekauft und seither hier gelagert. Das Bundesamt für Zoll ist der Ansicht, dass der Beschwerdeführer sämtliche Objekte im Jahr 2016 ohne Einfuhranmeldung aus dem Ausland zur Restauration in die Schweiz verbracht hat und fordert deshalb die Einfuhrsteuer nach. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die zuständige Behörde nicht rechtsgenügend nachweisen kann, dass die strittigen Objekte im Jahr 2016 vom Beschwerdeführer zur Restauration in die Schweiz eingeführt worden sind.
iusNet StR 31.05.2023

Steuerbare oder ausgenommene Dienstleistung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-3144/2021

Im vorliegenden Fall musste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob bestimmte Dienstleistungen als steuerbar oder als von der Steuer ausgenommen zu qualifizieren sind. Der Beschwerdeführer bietet spirituelle-religiöse Kurse und Lehrgänge im Sinne der Lehre von L. Ron Hubbard (Scientology) an. Nach eingehender und detaillierter Analyse jedes einzelnen angebotenen Kurses kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass die Beschwerde in Bezug auf einzelne Kurse gutzuheissen ist und es sich dabei tatsächlich um von der Steuer ausgenommene Bildungsleistungen handelt.
iusNet StR 30.05.2023

Steuerumgehung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-4410/2021

Im vorliegenden Fall ist streitig, ob die Beschwerdeführerin in Bezug auf den seit dem Jahr 2015 von ihr gehaltenen Helikopter den Vorsteuerabzug infolge einer teilweisen Steuerumgehung zu korrigieren hat. Das Bundesverwaltungsgericht hält nach eingehender Sachverhaltsprüfung fest, dass eine (partielle) Steuerumgehung bei einer geschäftlichen resp. unternehmerischen Nutzung von mehr als 50 % nicht per se ausgeschlossen ist. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 24.04.2023

Leistungspflicht

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

A-1052/2022

Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Beschwerdeführerin Einfuhrabgaben zu entrichten hat. Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob das streitbetroffene Schiff als Rheinschiff i.S.v. Art. 2 Abs. 3 Mannheimer Akte gilt und im Zeitpunkt der Einfuhr in die Schweiz im Besitz einer Rheinschifffahrtszugehörigkeitsurkunde war. Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde im Wesentlichen vor, dass das streitbetroffene Schiff nur für eine kurz begrenzte Zeit für ein ganz bestimmtes zeitlich streng begrenztes Vorhaben in der Schweiz gewesen sei. In seinem Urteil führt das Gericht aus, dass das faktische Vorliegen der Rheinschifffahrtszugehörigkeitsurkunde unerlässlich ist, damit das entsprechende Schiff als ein der Rheinschifffahrt zugehöriges Schiff gelten kann. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 28.03.2023

Vorsteuerabzug

Rechtsprechung
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A-722/2022

Im vorliegenden Entscheid ist strittig, in welchem Umfang der Beschwerdeführerin der Vorsteuerabzug für die von ihr in der Steuerperiode 2019 deklarierte Bezugsteuer gewährt werden soll. Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass die von der Vorinstanz anhand des in der Rechnung erwähnten Leistungszeitraums vorgenommene Aufteilung des Bezugs der Beratungsleistungen pro rata temporis nicht zu beanstanden ist. Es liegen keine stichhaltigen Anhaltspunkte zu Gunsten der Beschwerdeführerin vor. Die Beschwerdeführerin konnte den entsprechenden Nachweis für eine steuermindernde Tatsache, welcher ihr obliegt, nicht erbringen. Auch mit zwei weiteren Eventualanträgen konnte die Beschwerdeführerin nicht durchdringen. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 22.02.2023

Subvention vs. anderer öffentlich-rechtlicher Beitrag

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Im vorliegenden Fall ist streitig, ob der Dienststelle Liegenschaftsverwaltung die Mittel für den Bau des Gemeindehauses in Form einer Subvention oder eines anderen öffentlich-rechtlichen Beitrags zugeflossen sind und deshalb der Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen ist. Der Begriff der Subvention ist auslegungsbedürftig. Vorliegend lag keine Subvention im Sinne von Art. 18 Abs. 2 lit. a MWSTG vor und somit ist auch keine Vorsteuerkürzung angezeigt. Abweisung der Beschwerde der ESTV.
iusNet StR 21.02.2023

Treu und Glauben

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-2691/2022

Die ESTV erteilte eine Auskunft, dass die durch den Steuerpflichtigen vertriebenen Produkte sowie die zugehörigen Werbeinserate dem reduzierten Satz von derzeit 2.4% unterliegen. Im Rahmen einer MWST-Kontrolle stellte die ESTV fest, dass die Umsätze zum Normalsatz abzurechnen gewesen wären und setzte eine entsprechende Steuernachforderung fest. Umstritten ist vorliegend, ob sich die seitens der ESTV erteilte Auskunft sowohl auf die Umsätze aus dem Verkauf der Produkte als auch auf die Umsätze aus den Inseraten bezog bzw. ob der Vertrauensschutz sowohl für den Verkauf der Produkte wie auch für Einnahmen aus den erbrachten Werbeleistungen gilt.
iusNet StR 24.01.2023

Gemischte Verwendung / Vorsteuerabzug

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Streitig ist vorliegend der Vorsteuerabzug betreffend die gemischte Verwendung eines Flugzeuges. Bei Gesellschaften wie demjenigen der Beschwerdegegnerin ist zunächst zu klären, ob diese überhaupt der subjektiven Steuerpflicht unterliegen und den Vorsteuerabzug beanspruchen können, bevor die Gestaltung auf eine Steuerumgehung hin geprüft wird. Die Tätigkeit von Flugzeug-Eigentümergesellschaften kann nicht als gewerblich bezeichnet werden, soweit die Gesellschaft zur Befriedigung der privaten Bedürfnisse des wirtschaftlich Berechtigten oder ihm nahestehende Personen eingesetzt wird. Folglich ist auch kein Vorsteuerabzug möglich. Das Bundesgericht kann vorliegend nicht beurteilen, ob das Flugzeug zu mehr als 20% für private Zwecke benutzt wurde. Die Beschwerde der ESTV wird gutgeheissen.
iusNet StR 24.01.2023

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