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Vorsteuerkorrektur

Vorsteuerkorrektur

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Mehrwertsteuer

Vorsteuerkorrektur

Basierend auf einer Mehrwertsteuerkontrolle erliess die ESTV im April 2019 eine Einschätzungsmitteilung gegenüber der Beschwerdeführerin, mit welcher die ESTV aufgrund des Vorliegens eines nicht-unternehmerischen Bereichs Vorsteuerkorrekturen vornahm. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Einsprache und begründet dies im Wesentlichen damit, dass die von der Vorinstanz vorgenommene mehrwertsteuerliche Aufteilung ihrer Tätigkeit in einen unternehmerischen und einen nicht unternehmerischen Bereich den gesetzgeberischen Willen nicht beachten würde. Es gelte nämlich, den Grundsatz der Einheit des Unternehmens zu beachten.

Die Vorinstanz brachte dagegen vor, Vorsteuern könnten nur in denjenigen Bereichen abgezogen werden, in welchen die Beschwerdeführerin unternehmerisch tätig sei. Die Beschwerdeführerin habe einen karitativen Hauptzweck, welcher sich vom wirtschaftlichen Zweck des unternehmerischen Bereichs klar unterscheidet. Die Trennung zwischen den Bereichen sei ausreichend, da beim nicht-unternehmerischen Bereich eine ideelle Zweckbestimmung vorliege, die von jener der unternehmerischen Tätigkeit abweiche.

In seinem Urteil führt das BVGr aus, dass eine...

iusNet StR 19.12.2023

 

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