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Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Änderung der Versandhandelsregelung

Gesetzgebung
Mehrwertsteuer
Versandhandelsunternehmen werden somit ab 2019 steuerpflichtig, wenn sie mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens einen Umsatz von Fr. 100‘000 pro Jahr erzielen. Die Versandhandelsunternehmen werden die Mehrwertsteuer ihren Kundinnen und Kunden selbst in Rechnung stellen. Dafür entfallen bei den Kundinnen und Kunden die vom Zoll bei der Einfuhr erhobenen Steuern und Gebühren. Damit werden mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen reduziert.
iusNet SR 05.12.2018

Bejahung einer Steuerumgehung beim Vorsteuerabzug auf privat genutzter Liegenschaft

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Gemäss Bundesgericht stellt die Anmeldung einer rein privat genutzten Liegenschaft bei der Mehrwertsteuer nicht nur bei einer ausschliesslich zu diesem Zweck gegründeten, sondern auch bei einer bereits bestehenden Gesellschaft mit noch anderen Geschäftstätigkeiten eine aus wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig unangemessene Handlung dar. Es liegt eine Steuerumgehung vor.
iusNet SR 29.11.2018

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