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Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Option und Verzugszinsen - Korrekte Berechnung des Verzugszinses

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Anlässlich einer Kontrolle bei einer im Register der Steuerpflichtigen registrierten Stiftung wurde festgestellt, dass diese bezüglich der Umsätze aus der Vermietung nicht rechtsgültig optiert habe, weil es am dafür erforderlichen offenen Ausweis der Steuer mangle. Entsprechend lägen hinsichtlich der Mieterträge von der Steuer ausgenommene Leistungen vor und es bestehe mit Blick auf die für die betreffende Liegenschaft aktivierte Anlagekosten kein Anspruch auf Vorsteuerabzug.
iusNet StR 28.05.2019

Factoring und Nutzungsänderung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin erbrachte im Rahmen des Ankaufes von Forderungen («echtes Factoring») steuerausgenommene Leistungen, die eine Vorsteuerkorrektur zur Folge hatten. Umstritten war, ob die ESTV die für die streitbetroffenen Steuerforderungen massgebenden Umsätze richtig qualifiziert. Zudem wurde vom BVGr weiterhin evaluiert, ob die vorinstanzliche Vorsteuerkorrektur richtig vorgenommen wurde. Der Beschwerdeführerin gelingt es nicht nachzuweisen, dass die von der ESTV vorgenommene Vorsteuerkorrektur offensichtlich nicht sachgerecht ist. Die Beschwerde wird letztendlich abgewiesen.
iusNet StR 27.05.2019

Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST

Gesetzgebung
Mehrwertsteuer
Die ESTV publizierte am 11. April 2019 neue oder überarbeitete Entwürfe, welche dem Konsultativgremium sowie den interessierten Kreisen zur Praxis-Konsultation unterbreitet werden. Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, sich zur geplanten Praxis direkt zu äussern.
iusNet StR 30.04.2019

Mehrwertsteuer auf Führungsprovisionen aus Mitversicherung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin hat zugunsten der Mitversicherer administrative Leistungen erbracht und wurde für diese Leistungserbringung durch Überlassung der Kostenprämie durch den Versicherungsnehmer entschädigt. Die Kostenprämie ist somit kein von der Mehrwertsteuer ausgenommener Umsatz. Die den Mitversicherern zuzuordnenden Umsätze können nicht als von der Steuer ausgenommen qualifiziert werden, da sie nicht direkt dem Endverbraucher erbrachte Leistungen betreffen.
iusNet StR 29.04.2019

Steuerumgehung bei Liegenschaften

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-1486/2018

Die Beschwerdeführerin hat 2 Immobilien erstellt, um diese exklusiv ihrem Alleinaktionär zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung der ESTV erweist sich die Sachverhaltsgestaltung als ungewöhnlich im Sinne der Judikatur und Doktrin zur Steuerumgehung. Es ist davon auszugehen, dass die in Frage stehende Rechtsgestaltung einzig gewählt worden ist, um im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Unterhalt der Liegenschaften anfallende Vorsteuern in Abzug zu bringen.
iusNet StR 26.04.2019

Subjektive Steuerpflicht / Haftungsregelung und Betreibungsregelungen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Anlässlich einer Kontrolle bei einer bereits aus dem Register der Steuerpflichtigen gelöschten Anwaltssozietät zweier Teilhaber erliess die ESTV eine «Rechtsöffnungsverfügung» und setzt eine Mehrwertsteuernachforderung fest und verpflichtet den Teilhaber 1 als solidarisch haftenden Teilhaber der Sozietät. Daraufhin erhebt der Teilhaber 1 eine sogenannte «Sprungbeschwerde» an das BVGr und beantragt, die Rechtsöffnungsverfügung als nicht zu erklären bzw. als ungültig aufzuheben.
iusNet StR 24.04.2019

Mehrwertsteuer auf Führungsprovisionen aus Mitversicherung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin hat zugunsten der Mitversicherer administrative Leistungen erbracht und wurde für diese Leistungserbringung durch Überlassung der Kostenprämie durch den Versicherungsnehmer entschädigt. Die Kostenprämie ist somit kein von der Mehrwertsteuer ausgenommener Umsatz. Die den Mitversicherern zuzuordnenden Umsätze können nicht als von der Steuer ausgenommen qualifiziert werden, da sie nicht direkt dem Endverbraucher erbrachte Leistungen betreffen.
iusNet StR 22.03.2019

Einfuhr eines im Ausland immatrikulierten Autos

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-3322/2018

Der in der Schweiz wohnhafte A fuhr in Zürich mit einem auf eine niederländische Gesellschaft immatrikulierten Bentley in eine Polizeikontrolle. Da er an der Grenze keine Bewilligung für einen vorübergehenden eigenen Gebrauch des Autos ersuchte, wurde ihm die Einfuhrabgabenbefreiung gestützt auf Art. 35 Abs. 2 Bst. b ZV verwehrt und er musste die Einfuhrabgabe (Zollabgabe, Prüfungsbericht, Automobilsteuer und Mehrwertsteuer) zuzüglich Verzugszinsen entrichten.
iusNet StR 25.02.2019

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