iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Rechtsprechung > Bund > Mehrwertsteuer > Mehrwertsteuer Auf Führungsprovisionen Aus Mitversicherung

Mehrwertsteuer auf Führungsprovisionen aus Mitversicherung

Mehrwertsteuer auf Führungsprovisionen aus Mitversicherung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf Führungsprovisionen aus Mitversicherung

Im Mai und September 2013 führte die ESTV  bei der A eine Mehrwertsteuerkontrolle betreffend den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2012 durch. Dabei stellte sie fest, dass sie Kostenprämien (Führungsprovisionen aus Mitversicherung) nicht versteuert habe. Sie forderte daher Mehrwertsteuern je zuzüglich Verzugszins nach. Die ESTV hielt an ihrer Nachforderung fest. Die dagegen erhobene Sprungbeschwerde wies das BVGr ab.

Die A beantragte, die Kostenprämien für die Führung der Mitversicherungen seien als von der Mehrwertsteuer ausgenommene Umsätze zu qualifizieren.

Steuerforderungen verjährten fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (Art. 49 Abs. 1 aMWStG) und in jedem Fall nach Ablauf von 15 Jahren (Art. 49 Abs. 4 aMWStG). Es war somit unumstritten, dass die Steuerforderungen für die Steuerperioden 2008 und 2009 noch nicht verjährt waren (E.2.1).

Das neue Recht unterscheidet zwischen Festsetzungs- und Bezugsverjährung. Das Recht, eine Steuerforderung festzusetzen, verjährt fünf Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, in der die Steuerforderung entstanden ist (Art. 42 Abs. 1 MWStG). Zu einer Unterbrechung der...

iusNet StR 22.03.2019

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.