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Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST

Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST

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Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST

Die ESTV publizierte am 11. April 2019 neue oder überarbeitete Entwürfe, welche dem Konsultativgremium sowie den interessierten Kreisen zur Praxis-Konsultation unterbreitet werden. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis am 13. Mai 2019. Es handelt sich um folgende Entwürfe:

  • Praxisanpassungen MWSTG Thema: Sport 
  • Praxisanpassungen MWSTG Thema: Personalverpflegung
  • Praxisanpassungen MWSTG Thema: Leistungen von Ärzten und Ärztinnen (überarbeiteter erster Entwurf vom 11. April 2019)
  • Praxisanpassungen MWSTG Thema: Elektronische Dienstleistungen

Bei den folgenden Entwürfen ist die Frist zur Stellungnahme abgeschlossen (Frist war der 15. März 2019)

  • Praxisanpassungen MWSTG Thema: Kryptowährungen 
  • Praxisanpassungen MWSTG Thema: Gemeinwesen

Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, sich zur geplanten Praxis direkt zu äussern. Die eingegangenen Stellungnahmen werden dem Konsultativgremium zur Beratung vorgelegt. Stellungnahmen, welche nur für die ESTV bestimmt sind, sind entsprechend zu bezeichnen.

iusNet StR 30.04.2019

 

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