Steuerumgehung bei Liegenschaften
Steuerumgehung bei Liegenschaften
Steuerumgehung bei Liegenschaften
Die A AG wurde mit Sitz in B im Dezember 2004 gegründet. Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Erstellung, die Verwaltung, die Vermietung sowie die Veräusserung von Liegenschaften. Die A AG wurde rückwirkend per 1. Januar 2009 im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen.
Im Februar 2016 wurde bei der A AG eine mehrwertsteuerliche Kontrolle der Steuerperioden 2010 – 2014 durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen der Kontrolle wurde die A AG rückwirkend per 1. Januar 2009 aus dem Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen gelöscht. Ferner erliess die Behörde eine Einschätzungsmitteilung, durch die die Steuer um CHF 527'145 korrigiert wurde. Als Begründung wurde festgehalten, dass eine Steuerumgehung vorliege. Die A AG bestritt dies; die ESTV erkannte mittels Verfügung vom 1. Februar 2018, dass die A AG nicht mehrwertsteuerpflichtig wäre.
Als Begründung führe die ESTV an, dass die einzige Tätigkeit der A AG darin bestanden habe, zwei Liegenschaften zu erstellen und diese ihrem «Alleinaktionär» zur Verfügung zu stellen. Zwar lasse sich die Erstellung zweier Liegenschaften durch eine Immobiliengesellschaft per se weder als...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.