Einfuhrabgaben bei Privatfahrzeugen
Einfuhrabgaben bei Privatfahrzeugen
Einfuhrabgaben bei Privatfahrzeugen
Die Beschwerdeführerin ist deutsche Staatsangehörige und wohnhaft in der Schweiz mit der Niederlassungsbewilligung C. Im Februar 2018 war sie mit dem Personenwagen der Marke Porsche des Typs Macan S, welcher in Deutschland registriert ist, in der Schweiz unterwegs. In der Schweiz wurde sie von einer Patrouille der KaPo Zürich kontrolliert. Sie äusserte sich anlässlich der Kontrolle dahingehend, dass sich das Fahrzeug normalerweise nur in Deutschland befinde. Mit Schreiben vom März 2018 informierte die Zollstelle Zürich-Flughafen die Zollpflichtige darüber, dass Einfuhrabgaben plus gegebenenfalls Verzugszins nachgefordert werden. Schliesslich wurde der Zollpflichtigen zwecks Wahrung des rechtlichen Gehörs eine Frist zur Stellungnahme angesetzt und mitgeteilt, nach Ablauf dieser Frist werde der Nachbezug verfügt. Dieses Schreiben wurde nicht entgegengenommen, worauf die Zollkreisdirektion die angekündigte Nachforderung verfügte. Daraufhin erklärte die Zollpflichtige, dass sie das Schreiben nicht entgegennehmen konnte, weil sie verreist gewesen wäre. Zudem führte sie aus, dass der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt wurde, das Fahrzeug nicht ihr gehöre, dieses nur...
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