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Änderung der Versandhandelsregelung

Änderung der Versandhandelsregelung

Gesetzgebung
Mehrwertsteuer

Änderung der Versandhandelsregelung

Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes trat mit Ausnahme der Versandhandelsregelung (Art. 7 Abs. 3 Bst. b) am 1.1.2018 in Kraft. Da die Umsetzung der Versandhandelsregelung sehr aufwändig war, wurde ihr Inkrafttreten um ein Jahr hinausgeschoben.
Seit dem 1 Januar 2018 ist für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr nur der Umsatz im Inland massgebend, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens Fr. 100‘000.- erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Bisher konnten ausländische Unternehmen bis zu einem Umsatz von Fr. 100‘000.- in der Schweiz ihre Leistungen ohne Mehrwertsteuer erbringen, was zu Wettbewerbsnachteilen für das inländische Gewerbe, insbesondere in den Grenzregionen, geführt hat.
Die Versandhandelsregelung tritt erst 1. Januar 2019 in Kraft, weil die Schweizerische Post aus technischen Gründen mehr Zeit für die Umsetzung der Gesetzesbestimmung beanspruchte. Versandhandelsunternehmen werden somit ab 2019 steuerpflichtig, wenn sie mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens einen Umsatz von Fr. 100‘000.- pro Jahr erzielen...

iusNet SR 05.12.2018

 

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