Verfügungsmacht über aus dem Ausland eingeführte Waren
Verfügungsmacht über aus dem Ausland eingeführte Waren
Verfügungsmacht über aus dem Ausland eingeführte Waren
Die X AG mit Sitz in der Schweiz, die Y GmbH mit Sitz in A und die Z Sàrl mit Sitz in B sind Teil derselben Unternehmensgruppe. Die X AG organisiert als Spediteurin Transporte für Kunden. Im Zeitraum vom 2014 bis 2018 beauftragte sie teilweise ausländische Frachtführer mit grenzüberschreitenden Transporten. Dabei handelte es sich um die Gruppengesellschaften Y und Z sowie Drittunternehmen wie die C LTD und die D B.V. Diese transportierten mit im Ausland immatrikulierten und in der Schweiz nicht verzollten Sattelzugmaschinen, denen in der Schweiz immatrikulierte und verzollte Auflieger angehängt waren, Waren vom Ausland in die Schweiz und von der Schweiz ins Ausland.
Nachdem die Ware beim Empfänger abgeladen war, nahmen die Sattelzugmaschinen dort in einigen Fällen leere Auflieger mit schweizerischem Nummernschild (die in der Schweiz verzollt waren) auf und fuhren diese an einen anderen Ort in der Schweiz, wo die Auflieger entweder abgestellt oder für die Fahrt ins Ausland beladen wurden. Im Rahmen einer Untersuchung der ZKD BS, Sektion Zollfahndung, gelangte diese zum Schluss, dass diverse unverzollte Sattelzugmaschinen für Inlandtransporte benutzt worden waren. Sie...
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