Ausgenommene Leistungen
Ausgenommene Leistungen
Ausgenommene Leistungen
Die Beschwerdeführerin betreibt einen Reit- und Pensionsstall und bietet die Ausbildung von Reitern und Pferden an. Zwischen Dezember 2020 und Oktober 2021 fand eine MWST-Kontrolle für die Steuerperioden 2016 bis 2019 statt. Daraus resultierten Umsatzdifferenzen aus den als von der MWST ausgenommenen deklarierten Ponykursen für Kinder ab 3 Jahren mit Elternbegleitung, welche die ESTV hingegen als steuerbare Leistungen nachbelastete.
Im Januar 2024 leitet die ESTV die Einsprache der Beschwerdeführerin aufgrund des entsprechenden Antrags zur Behandlung als Sprungbeschwerde weiter. Darin beantragt diese sinngemäss, es sei eine Steuerausnahme für die Ponyreitkurse für Kinder ab drei Jahren mit Elternbegleitung zu gewähren. Im Vordergrund des Kurses stehe das Hinführen zu einer ausgebildeten Reiterin oder einem ausgebildeten Reiter.
Gemäss Kursprogramm richtet sich der Ponyclub an Kinder zwischen fünf und sieben Jahren, Kinder zwischen drei und fünf Jahren können am Wochenende mit Elternbegleitung teilnehmen. Die Leitung erfolgt durch im Pferdebereich und mit Kindern erfahrene Instruktorinnen und mit kindergewohnten Kleinponys. Inhalte bzw. Ziele des Kurses sind: die...
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