Im vorliegenden Fall prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob der von der Beschwerdeführerin angebotene Ponyreitkurs für Kinder ab drei Jahren mit Elternbegleitung eine von der Schweizer MWST ausgenommene Bildungsleistung darstellt. Die Richter kommen zum Schluss, dass das Erlebnis im Vordergrund stehe. Die Beschwerde wird abgewiesen.