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Übersiedlungsgut

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Im August 2021 meldete die Speditionsfirma beim Zoll eine für den Beschwerdeführer bestimmte Sendung (Hausrat) zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. Nach der Freigabe zur weiteren Verarbeitung erstellte das EDV-System mit Datum vom 16. August 2021 die provisorischen Veranlagungen Zoll und MWST. Die Zollabgaben wurden auf Fr. 0.-, die Einfuhrsteuer auf ca. CHF 21,000 festgesetzt. Der Betrag wurde vor Ort beglichen, da die Zollanmeldung als «Barzahler» erfolgte. Die Dienststelle setzte die Frist für die nachträgliche Beibringung der fehlenden Unterlagen bis zum 16. Februar 2022 fest. Sie gab sie mit besonderem Vermerk und auf den provisorischen Veranlagungen bekannt. Der Fristvermerk lautete: «Die anmeldepflichtige Person muss bis am 16.02.2022 die erforderlichen Begleitdokumente bei der zuständigen Zollstelle einreichen. Sollte diese Frist unbenutzt verstreichen, so wird die provisorische Veranlagung definitiv».

Eine Woche nach Ablauf der Frist, am 23. Februar 2022, wandelte das EDV-System die provisorische Veranlagung automatisch in eine definitive um, da bis zu diesem Zeitpunkt weder die fehlenden Unterlagen noch ein Gesuch um...

iusNet StR 27.08.2024

 

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