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Subventionen oder Entgelt für steuerbare Leistungen

Subventionen oder Entgelt für steuerbare Leistungen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

Subventionen oder Entgelt für steuerbare Leistungen

Das Forstrevier (Beschwerdeführer) war von 2017 bis 2021 mehrwertsteuerpflichtig. Die ESTV führte bis 28. Juni 2022 eine Kontrolle für die Steuerperioden 2017 - 2020 durch. Sie schloss diese mit einer Nachforderung zugunsten der ESTV ab. Die ESTV qualifizierte dabei die Staatsbeiträge des Kantons Thurgau an den Steuerpflichtigen nicht als Subvention, sondern als Entgelt für eine steuerbare Leistung. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde beim BVGr.

Im Wesentlichen trägt der Beschwerdeführer vor, er habe vom Kt. TG Subventionen erhalten, welche nicht der Steuerpflicht unterlägen. Für das Vorliegen einer Subvention sprechen nach Ansicht des Beschwerdeführers die Tatsache, dass auch der Bund Subventionen an die Kantone ausrichte. Die Revierbeiträge würden für die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ausgerichtet. Der Kanton habe dem als öffentlich-rechtliche Körperschaft organisierten Forstrevier hoheitliche Aufgaben aufgetragen, für welche die Beiträge entrichtet würden. Dies ergebe sich auch aus dem Aufgabenbeschrieb des Revierförsters in der entsprechenden Revierförsterverordnung. Die Forstreviere seien auch nicht gewinnorientiert und die kantonalen...

iusNet StR 25.09.2024

 

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