Vor Bundesgericht ist strittig, ob die Steuerbefreiung von Bodenabfertigungsleistungen vorliegt und ob die Mineralölsteuerbefreiung als Subvention gilt. Das Bundesgericht entscheidet, dass das enge Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts Bundesrecht verletzt. Ferner kommt es zum Schluss, dass die Mineralölsteuerbefreiung keine Subvention darstellt, da Flugzeugtreibstoffe aufgrund der staatsvertraglichen Vorgaben (Chicago-Übereinkommen) nicht besteuert werden. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.