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Direkte Steuern

Direkte Steuern

Rechtschutzinteresse bei einer gewinnsteuerlichen Nullveranlagung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Zu beurteilen war, ob das Rechtsschutzinteresse der steuerpflichtigen juristischen Person an der materiellen Beurteilung einer gewinnsteuerlichen Nullveranlagung verletzt ist, da eine Aufrechnungen zufolge geldwerter Leistungen Einfluss auf die Verrechnungssteuer und die Einkommenssteuer auf Ebene des Anteilsinhabers hätten.
iusNet StR 26.04.2021

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel trotz langer Haltedauer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Nach ständiger Rechtsprechung des BGr wird der Begriff der Selbständigkeit weit ausgelegt, so dass nur solche Gewinne, die eine Privatperson zufällig oder im Rahmen der einfachen Verwaltung ihres Privatvermögens erzielt, als von der Einkommensteuer befreite private Kapitalerträge gelten.
iusNet StR 26.04.2021

Steuerliche Aspekte der Unternehmensfinanzierung, einschliesslich Sanierungsthemen

Agenda
Im nationalen wie grenzüberschreitenden Bereich stellen sich vielfältige Fragen bei Unternehmensfinanzierungen, insbesondere bei konzerninterner Finanzierung. In finanziell angespannten Situationen sind oft besondere Instrumente wie endfällige, subordinierte oder Wandel-Darlehen nötig und die bekannten aber doch oft umstrittenen Beschränkungen des verdeckten Eigenkapitals zu beachten.

Pauschale Rückstellungen auf Liegenschaften im Geschäftsvermögen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht beurteilt die Zulässigkeit von pauschalen Rückstellungen auf Liegenschaften im Geschäftsvermögen eines Architekten, wenn keine kantonale Verwaltungspraxis besteht. Es unterscheidet zwischen echten Rückstellungen und Rückstellungen nach Art. 29 Abs. 1 lit. c DBG.
iusNet StR 30.03.2021

Aufrechnung privater Lebenshaltungskosten auf Stufe des Gesellschafters

Jurisprudence
Direkte Steuern
Zu beurteilen war eine Aufrechnung privater Lebenshaltungskosten auf Ebene des Gesellschafters. Die Veranlagungsbehörde darf davon ausgehen, dass die auf Ebene der Gesellschaft rechtskräftig veranlagte Aufrechnung auch beim Gesellschafter berechtigt ist, sofern der Gesellschafter die Aufrechnung nicht detailliert bestreitet oder sich auf pauschale Ausführungen beschränkt.
iusNet StR 30.03.2021

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