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Steuerrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Sachgerechtigkeit bei Aufrechnungen durch die ESTV

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die ESTV stellt bei einer Revision einer MWST Gruppe fest, dass die Hauptbücher der Gruppengesellschaften unvollständig und die erforderliche Prüfspur zum Teil nicht vorhanden war. Die ESTV nahm eine Ermessenseinschätzung vor, welche von der Beschwerdeführerin bestritten wurde. Die Beschwerde wurde teilweise abgewiesen.
iusnet StR 25.02.2020

Ausländisches Mietauto in der Schweiz - Nachträgliche Einforderung von Einfuhrabgaben

Éclairages
Mehrwertsteuer
Das BVGr befand über eine Entscheidung der Oberzolldirektion, wonach auf ein von Deutschland in die Schweiz eingeführtes Mietfahrzeug nachträglich Einfuhrabgaben erhoben wurden. Es äusserte sich zudem über die Anforderungen an die Beweiskraft von Beweismitteln, die nach dem Ereignis vorgelegt wurden. Die Beschwerde wurde abgewiesen, da die nachträglich vorgelegten Beweismittel die fristgerechte Ausfuhr des Mietfahrzeuges aus der Schweiz nicht beweisen konnten.
Florian Hanslik
iusnet StR 28.01.2020

Nachträgliche Einforderung von Einfuhrabgaben auf einem vermeintlich eingeführten Mietauto

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Der Beschwerdeführer reiste mit einem Fahrzeug deutscher Zulassung in die Schweiz ein. Das Zollamt stellte ihm eine vorübergehende Einfuhrbescheinigung aus und vermerkte darauf, dass das Fahrzeug 3 Tage später wieder ausgeführt werden muss. Da er den Nachweis der fristgerechten Ausfuhr nicht erbracht hat, wurde nachträglich die Einfuhrabgabe erhoben.
iusnet StR 28.01.2020

Leistungen im Bildungsbereich und Vertrauensschutz

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Yoga-Studio. Es stehen neben Kursen auch Workshops im Angebot, welche der Einführung und Vertiefung in ein bestimmtes Thema dienen. Das BVGr widmet sich der Frage, ob diese Workshops von der Steuerpflicht ausgenommen sind.
iusnet StR 28.01.2020

Verrechenbarkeit von zu Unrecht belasteten Mehrwertsteuern

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Das BVGr prüfte die Beschwerde einer Privatperson, die sich darauf berief, die zu Unrecht belasteten Mehrwertsteuern auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren mit einer Rechnungsforderung der Billag zu verrechnen. Das BVGr wies die Beschwerde vollumfänglich ab, soweit es darauf eintrat.
iusnet StR 23.12.2019

Voraussetzungen für die Anerkennung als Erbringer/in einer Heilbehandlung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Praxis für Physiotherapie im Kanton St. Gallen. Dabei prüfte das BVGr, ob sie von der Steuerpflicht befreit bzw. nicht subjektiv steuerpflichtig und somit von der Steuer ausgenommen sei. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
iusnet StR 13.12.2019

Abgrenzung von steuerbaren und ausgenommenen Umsätzen im Bildungsbereich

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Gegen das Urteil des BVGr vom 10. Januar 2019 (A-1620/2018) erhob die ESTV Beschwerde beim BGr. Das BVGr hatte entschieden, dass die von der Beschwerdeführerin angebotenen «Pole Dance» Kurse die Voraussetzungen der von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Bildungsleistungen erfüllen. Das BGr stützte das Urteil des BVGr und wies die Beschwerde der ESTV ab.
iusnet StR 13.12.2019

Voraussetzung für die Entrichtung des Vergütungszinses

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin machte auf den seitens der EZV zu Unrecht nacherhobenen Einfuhrsteuern und Verzugszinsen die Vergütungszinsen geltend. Das BGr prüfte, ob das Urteil des BVGr, welches die Beschwerde bezüglich der Geltendmachung des Vergütungszinses abwies, gerechtfertigt war. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusnet StR 18.11.2019

Mehrwertsteuerliche Handhabung von Flughafengebühren

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Ein Flughafenbetreiber und die ESTV sind uneins bzgl. der mehrwertsteuerlichen Qualifikation von Flughafengebühren, welche sich auf das Vorsteuerabzugsrecht auswirkt. Das BVGr unterscheidet zwischen hoheitlichen und nicht hoheitlichen Leistungen. Die von ihr festgelegte Definition wendet sie für die durch den Flughafenbetreiber erbrachten Leistungen an. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid wird beim BGr. angefochten.
iusnet StR 29.10.2019

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