Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung aufgrund Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke
Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung aufgrund Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke
Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung aufgrund Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke
Die Schule A ist ein Verein, dessen Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, eine Privatschule zu führen. Sie umfasst eine Kinderkrippe, Kinderschulklassen und Primarschulklassen. Seit November 2017 hat sie zum Ziel, den Privatunterricht in Genf zu vermitteln und nach Massgabe der Werte der nationalen Agentur für Bildung weiterzuentwickeln sowie die erwähnte Schule zu betreiben. Davor war der Unterricht der Schule A auf Vereinsmitglieder beschränkt.
Mit Entscheid vom 18. Juli 2017 hat die KStV GE das Gesuch um Steuerbefreiung der Schule abgelehnt. Letztere erzielte dank des Schulgeldes Gewinne. Ein Betrieb in der geschäftlichen Form einer Schule, auch ohne Gewinnstreben, wurde als Tätigkeit mit wirtschaftlichem Zweck betrachtet und entsprach daher nicht den Voraussetzungen des Allgemeininteresses und der Uneigennützigkeit, welche für die Steuerbefreiung vorausgesetzt sind. Die KStV GE bestätigte die Verweigerung der Steuerbefreiung im Einspracheentscheid vom 29. September 2017.
Am 13. August 2018 hiess das TAPI (Tribunal administratif de première instance) den Rekurs der Schule teilweise gut, da seit der Statutenänderung vom November 2017 die Voraussetzung...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.