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Die Besteuerung geldwerter Leistungen einer Beteiligung beim Gesellschafter

Die Besteuerung geldwerter Leistungen einer Beteiligung beim Gesellschafter

Jurisprudence
Direkte Steuern

Die Besteuerung geldwerter Leistungen einer Beteiligung beim Gesellschafter

Im Rahmen der Veranlagung für die Steuerperiode 2018 rechnete die Veranlagungsbehörde dem steuerbaren Einkommen des Beschwerdeführers geldwerte Leistungen (GWL) aus den Jahren 2017 sowie 2018, die durch seine 100%-Beteiligung ausgerichtet wurden, hinzu. Die GWL umfassten namentlich einen nicht verbuchten Privatanteil am Fahrzeug, private Lebenshaltungskosten, die Schulkosten des Sohnes sowie den Mietwert für die Nutzung der Liegenschaft des Alleinaktionärs. Weiter wurden dem steuerbaren Einkommen Pauschalspesen hinzugerechnet, da kein genehmigtes Spesenreglement vorlag. Im Einspracheverfahren wurden die GWL aus dem Jahr 2017 gestrichen, da diese nicht in der Steuerperiode 2018 aufzurechnen seien, sondern mittels einem Nachsteuerverfahren zu besteuern (vgl. A und B) wären.

Im Rahmen der Beschwerde machte der Beschwerdeführer diverse Ausführungen zum Sachverhalt, unterliess es aber auch nur ansatzweise darzulegen, inwiefern die Feststellungen der Vorinstanz offensichtlich unrichtig seien. Daher hat das BGr auf den Sachverhalt der Vorinstanz abzustellen, da eine qualifizierte Begründung nach Art. 106 Abs. 2 BGG fehlt (E. 4.2).

Vorliegend ist aufgrund der Korrelation...

iusNet StR 24.04.2023

 

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