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Befreiung von der Einfuhrsteuer bei Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag

Befreiung von der Einfuhrsteuer bei Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Befreiung von der Einfuhrsteuer bei Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag

Die steuerpflichtige A AG hat Sitz in B/SG, unweit der Grenze zu Österreich, und bezweckt den Handel mit Brillen und Kontaktlinsen. Zusammen mit der Quartalsabrechnung Q01/2018 liess sie der ESTV am 16. Mai 2018 ein Schreiben zukommen, das auszugsweise wie folgt wiedergegeben werden kann: «Wie (...) mitgeteilt, haben wir uns entschieden, ab Januar 2018 die Inlandeinkäuferinnen und -käufer genau gleich zu behandeln wie der Staat den Währungstourismus beim Grenzübertritt am Zoll behandelt. Wir verzichten auf das Einkassieren der MWST bis zu einem Einkaufsbetrag von CHF 300.--. In dieser Angelegenheit ist das Verhalten des Bundes unseres Erachtens nichts anderes als eine Subventionierung des Einkaufstourismus und gleichzeitig eine Abstrafung der im Inland einkaufenden Kundschaft. Diese Ungleichbehandlung (...) stellt eine grobe Benachteiligung des heimischen Gewerbes mit all seinen Folgen bis hin zum Arbeitsplatzverlust dar. Ohne gegenteilige Nachricht innert zehn Tagen setzen wir Ihr Einverständnis voraus.». Den entsprechenden Umsatz zog sie im Feld 221 ab.

Mit Ergänzungsabrechnung vom 11. Juni 2018 erhob die ESTV den Betrag von Fr. 8'980.20 (Nachbelastung von 7....

iusNet StR 25.01.2021

 

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