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Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Ermessensveranlagung

Éclairages
Verrechnungssteuer

Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Ermessensveranlagung

Die Verwirkung des Anspruchs afud Rückerstrattung der Verrechnungssteuer tritt gemäss ARt. 23 Abs. 1 VStG bereits dann ein, wenn ein mit der Verrechnungssteuer belastetes Einkommen und Vermögen gegenüber der zuständigen Steuerbehörde nicht angegeben wird.
Daniel Holenstein
iusNet StR 27.08.2020

Simuliertes Darlehen

Éclairages
Direkte Steuern

Simuliertes Darlehen

Die dem Steuerpflichtigen gewährten Darlehen seiner eigenen Gesellschaft waren ursprünglich durch Inhaberschuldbriefe gesichert gewesen. Drei der vier Inhaberschuldbriefe befanden sich 2014 jedoch nicht mehr im Eigentum der B AG. Das Steueramt nahm eine Aufrechnung aufgrund eines simulierten Darlehens vor.
Natalie Peter
iusNet StR 26.10.2020

Steuerhoheit bei fehlender Geschäftstätigkeit und Verwirkung des Beschwerderechts

Éclairages
Direkte Steuern

Steuerhoheit bei fehlender Geschäftstätigkeit und Verwirkung des Beschwerderechts

Fraglich ist, in welchem Kanton die tatsächliche Verwaltung einer Gesellschaft liegt, welche keiner operativen Tätigkeit (mehr) nachgeht. Zudem beleuchtet das BGr die Frage ob durch eine unvollständige Sachverhaltsdarstellung in einem Steuerruling eine Verwirkung des Beschwerderechts in Bezug auf das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung eintritt.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 01.12.2020

Aufschub der Besteuerung stiller Reserven

Éclairages
Direkte Steuern

Aufschub der Besteuerung stiller Reserven

Seit der Unternehmenssteuerreform II bestimmt Art. 18a Abs. 3 DBG, dass die Besteuerung der stillen Reserven auf Gesuch der den Betrieb übernehmenden Erben bis zur späteren Realisierung aufgeschoben wird, wenn bei einer Erbteilung der Geschäftsbetrieb nicht von allen Erben fortgeführt wird.
Natalie Peter
iusNet StR 28.01.2021

Abzugsfähigkeit von indizierten Krankheits- und Unfallkosten

Éclairages
Direkte Steuern

Abzugsfähigkeit von indizierten Krankheits- und Unfallkosten

Unter dem Titel "Krankheits- und Unfallkosten" abziehbar sind nur die Aufwendungen für Heilbehandlungen, die der Erhaltung und Wiederherstellung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit dienen (finales Element) und hierzu geeignet und erforderlich (kausales Element), insgesamt also "indiziert" sind.
iusNet StR 24.02.2021

Wirtschaftlicher und faktischer Mittelpunkt einer GmbH

Éclairages
Direkte Steuern

Wirtschaftlicher und faktischer Mittelpunkt einer GmbH

Als ein das Steuerrecht begründender Aspekt muss der Kt TI das Vorhandensein eines Steuerdomizils einer GmbH nachweisen. Wenn aufgrund der vorliegenden Elemente die tatsächliche Verwaltung einer juristischen Person im Kanton trotz eines anderswo gelegenen Geschäftssitzes als sehr wahrscheinlich erscheint, obliegt der Gegenbeweis jedoch der Steuerpflichtigen.
Natalie Peter
iusNet StR 31.05.2021

Versicherungsleistungen

Éclairages
Mehrwertsteuer

Versicherungsleistungen

Das BGr untersucht, ob der Bezug der strittigen Dienstleistungen grundsätzlich unter die Mehrwertsteuer bzw. Bezugssteuer fällt und, falls ja, ob es sich um steuerausgenommene Leistungen handelt. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, da zwischenzeitlich die Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Florian Hanslik

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