Das Meldeverfahren im Konzernverhältnis ist ab dem 1. Januar 2023 für Beteiligungen ab 10% zulässig und wird auf alle juristischen Personen ausgeweitet, die eine solche qualifizierte Beteiligung halten. Die vorgängige Bewilligung für das Meldeverfahren im internationalen Rahmen gilt nun für fünf Jahre.