Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Rückerstattung der Verrechnungssteuer
A.C. und B.C. waren Eigentümer sämtlicher Aktien der D AG, die am 7. Juni 2016 aus dem HR des Kt TG gelöscht wurde. Die Gesellschaft hat die Liquidationsdividende mit dem Formular 102 deklariert und die darauf zu entrichtende Verrechnungssteuer abgerechnet. Die Steuerpflichtigen haben in ihrer Steuererklärung 2016 zwar die Aktien, nicht aber die Liquidationsdividende deklariert. Gleichwohl hat das Gemeindesteueramt den Aktionären die Rückerstattung der Verrechnungssteuer gewährt.
Im Zuge einer Kontrolle der ESTV stellte sich diese auf den Standpunkt, der Rückerstattungsanspruch der Steuerpflichtigen sei verwirkt, weshalb sie zu viel Verrechnungssteuer zurückerhalten hätten. Mit Kürzungsverfügung vom 1. Mai 2018 ordnete die ESTV die vorsorgliche Kürzung der zu viel ausbezahlten Verrechnungssteuer an. In der Folge hat die StV TG mit Rückleistungsentscheid vom 7. Juni 2018 die Steuerpflichtigen über die Kürzungsverfügung der ESTV informiert und den diesen ausbezahlten Verrechnungssteuerbetrag zurückgefordert. Gegen den Rückleistungsentscheid erhoben die Steuerpflichtigen Beschwerde an die StRK TG, welche das Rechtsmittel mit Entscheid vom 8. April 2019 abwies....
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