Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer bei interkantonalen Unternehmen
Beim Auseinanderfallen des handelsrechtlichen Gewinns aus einer Grundstücksveräusserung und des aufgrund eines Ersatzwerts ermittelten Grundstückgewinns hat ein interkantonales Unternehmen allenfalls mehr Steuern zu entrichten als ein rein innerkantonales Unternehmen.
Das VGr hatte die Frage zu entscheiden, wie die Grundstückgewinnsteuer zu berechnen ist, wenn ein baurechtsbelastetes Grundstück an den Baurechtsnehmer verkauft wird und zwischen Verkäufer und Käufer eine enge Beziehung besteht.
Das VGer ZH hatte die Frage zu klären, ob der Kapitalgewinn aus dem Verkauf einer Beteiligung an der Sportcenter AG durch einen selbständig erwerbstätigen Tennislehrer einen privaten Kapitalgewinn oder steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit darstellt.