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überhöhter Preis

Aufrechnung von unbegründeten Abschreibungen auf Beteiligungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht bestätigt, dass die Beschwerdeführerin die wirtschaftliche Rechtfertigung für die vorgenommenen Abschreibungen ihrer Beteiligungen nicht nachgewiesen hatte. Folglich hat das KStA GE diese Abschreibungen zu Recht aufgerechnet. Dies gilt nicht nur für die Aufrechnung der in der Steuerperiode vorgenommenen Abschreibungen, sondern auch für die seit Erwerb akkumulierten Abschreibungen.
iusNet StR 26.07.2021