Sofern es sich bei einer eingeräumten Dienstbarkeit um eine wesentliche Beeinträchtigung eines Grundstücks handelt, kann die Belastung einer einkommenssteuerfreien Veräusserung im Privatvermögen gleichgestellt werden. Eine genaue Prüfung ist angezeigt, ob eine eingeräumte Dienstbarkeit eine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks darstellt.