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Appellentscheid

Die Heiratsstrafe

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_616/2020

Das BGr kann Bundeserlasse grundsätzlich auf ihre Verfassungskonformität überprüfen, wobei Bundesgesetze und Völkerrecht für das BGr und die anderen rechtsanwendenden Behörden aber auch dann massgebend (Art. 190 BV) sind, sollten sie sich als verfassungswidrig erweisen. Es herrscht ein Anwendungsgebot.
iusNet StR 29.09.2020