Der vorliegende Fall betrifft die internationale Steuerausscheidung von Ehegatten mit getrenntem Wohnsitz. Zu beurteilen war die Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des in Deutschland wohnhaften Ehegatten, die internationale Steuerausscheidung diverser Abzüge und die Ermittlung des massgeblichen Ertrags aus in Deutschland gelegenen Liegenschaften.