Das Bundesgericht klärt die mit Spannung erwartete Frage, ob Sanierungsleistungen mit bestehenden Verlusten verrechnet werden müssen, um in den Genuss des Sanierungsfreibetrages bei der Emissionsabgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. k StG) von CHF 10 Mio. zu kommen.
Müssen Sanierungsleistungen mit bestehenden Verlusten verrechnet werden, um in den Genuss des Sanierungsfreibetrages bei der Emissionsabgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. k StG) von CHF 10 Mio. zu kommen? Das Bundesgericht klärt diese Frage im vorliegenden Entscheid.