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Ausfuhr

Ausländisches Mietauto in der Schweiz - Nachträgliche Einforderung von Einfuhrabgaben

Kommentierung
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Der Beschwerdeführer reiste mit einem Mietfahrzeug deutscher Zulassung in die Schweiz ein, worauf er vom zuständigen Zollamt eine Einfuhrbescheinigung erhielt. Da das Zollamt den Nachweis der fristgerechten Ausfuhr nicht erhalten hatte, erhob sie nachträglich eine Einfuhrabgabe für das Fahrzeug. Der Beschwerdeführer focht dies mit nachträglich vorgelegten Beweismitteln an. Da die nachträglich vorgelegten Beweismittel die fristgerechte Ausfuhr des Fahrzeuges nicht bestätigen konnten und teilweise widersprüchlich waren, wurde die Beschwerde durch BVGr abgewiesen.
Florian Hanslik
iusNet StR 28.01.2020