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Ausscheidungsverluste

Die Verlustübernahme bei interkantonalen Immobiliengesellschaften

Kommentierung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin, eine Immobiliengesellschaft mit Kapitalanlageliegenschaften in verschiedenen Kantonen, erzielte in einem reinen Liegenschaftskanton einen Verlust. Dabei hatte sich das Bundesgericht damit zu befassen, in welchem Kanton dieser Verlust zuerst mit steuerbaren Gewinnen zu verrechnen ist.
Jonas Bühlmann
iusNet StR 22.12.2021

Revision der Grundstückgewinnsteuer infolge eines operativen Verlustes

Rechtsprechung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Der Kt ZH liess den operativen Verlust einer interkantonalen Grundstückhändlerin bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer unberücksichtigt. Infolge des Wegfalls des Spezialsteuerdomizils im Kt ZH konnte dieser Verlust nicht mehr mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Die Steuerpflichtige hätte gegen die Veranlagung Einsprache erheben können mit dem Verweis, dass noch nicht alle rechtserheblichen Tatsachen vorliegen. Eine Korrektur der Veranlagung mittels Revision ist nicht mehr möglich.
iusNet StR 21.12.2020

Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer bei interkantonalen Unternehmen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Nach Auffassung des BGr fällt es ausser Betracht, bei einem interkantonalen Unternehmen den aufgrund des Abstellens auf den Ersatzwert faktisch bei der Grundstückgewinnsteuer unberücksichtigten Teil eines Grundstückgewinns vom Gesamtgewinn, der für die Steuerausscheidung ermittelt wurde, zum Abzug zu bringen. Die Gewinnsteuerausscheidung hat Vorrang, sodass beim Auseinanderfallen des handelsrechtlichen Gewinns aus einer Grundstücksveräusserung und des aufgrund eines Ersatzwerts ermittelten Grundstückgewinns ein interkantonales Unternehmen allenfalls mehr Steuern zu entrichten hat als ein rein innerkantonales Unternehmen.
iusNet StR 02.07.2019