Das Bundesgericht hat die Frage zu beurteilen, ob der Verkauf einer Liegenschaft trotz privater Nutzung durch eine Selbstbewohnung als gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel zu qualifizieren ist. Dabei berücksichtigt das Bundesgericht neben der Haltedauer, die Art des Vorgehens sowie die frühere Nutzung von anderen Liegenschaften.