Das BGr bestätigt die Verschiebung des Hauptsteuerdomizils an den Arbeits-/Wochenaufenthaltsort. Der erneute Erwerb von Wohneigentum in der ehemaligen Wohnsitzgemeinde hat Anlass dazu gegeben, den Wochenaufenthalterstatus in Frage zu stellen. Die erneute Geltendmachung des Hauptwohnsitzes basierte auf einer Veränderung der Ausgangslage und war nachvollziehbar und zulässig.