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Bezugssteuern

Steuerpflicht

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-5812/2023

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die Beschwerdeführerin zurecht rückwirkend von der ESTV aufgrund der Erbringung elektronischer Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger mehrwertsteuerlich registriert wurde. Diese von der ESTV vorgenommene mehrwertsteuerliche Qualifikation wird im Urteil bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde ab.
iusNet StR 27.11.2024