iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Billag

Verrechenbarkeit von zu Unrecht belasteten Mehrwertsteuern

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Eine Privatperson machte gegenüber der Billag geltend, dass sie die zu Unrecht belasteten Mehrwertsteuern auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren mit einer Rechnungsforderung der Billag verrechnen wolle. Die Billag trat nicht auf diese Verrechnungsforderung ein, worauf sie den Beschwerdeführer mahnte und daraufhin über den ausstehenden Rechnungsbetrag betrieb. Dies focht der Beschwerdeführer mittels Beschwerde beim BAKOM an, welche abgewiesen wurde. Gegenüber dem BVGr machte der Beschwerdeführer geltend, dass die Verfügung des BAKOM wegen Befangenheit abzuweisen sowie die Verrechenbarkeit der Mehrwertsteuern zu bejahen sei. Das BVGr wies die Beschwerde vollumfänglich ab.
iusNet StR 23.12.2019