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Billag

Verrechenbarkeit von zu Unrecht belasteten Mehrwertsteuern

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Das BVGr prüfte die Beschwerde einer Privatperson, die sich darauf berief, die zu Unrecht belasteten Mehrwertsteuern auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren mit einer Rechnungsforderung der Billag zu verrechnen. Das BVGr wies die Beschwerde vollumfänglich ab, soweit es darauf eintrat.
iusNet StR 23.12.2019