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Eigentumswohnung

Bewertung von Stockwerkeigentum für die Vermögenssteuer

Rechtsprechung
Direkte Steuern
A macht geltend seine 9 Stockwerkeigentumswohnungen seien für die Vermögenssteuer als Mehrfamilienhaus zu bewerten. Für die Bewertung eines Grundstücks wird auf objektive Eigenschaften der bestehenden Bauten wie Art (EFH, MFH) und Zweckbestimmung (Wohnhaus, Geschäftshaus) abgestellt. Anders als der Eigentümer eines MFH kann A nicht frei über die StWE verfügen, sondern lediglich in Wertquoten ausgedrückte Miteigentumsrechte an der gesamten Liegenschaft und damit verbundenen Sonderrechte veräussern. Eine Bewertung als MFH wird deshalb abgelehnt.
iusNet StR 30.08.2021